Zugewinnausgleich - was ist das?

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

 

Bei der Ehescheidung errechnet man zunächst für jeden Ehegatten, um welchen Betrag sich sein Vermögen am Ende der Ehe im Vergleich zum Vermögen am Anfang der Ehe vermehrt hat. Schenkungen und Erbschaften haben die Eheleute nicht gemeinsam erwirtschaftet, sie werden daher zum Anfangsvermögen dazugerechnet.

 

Der Ehegatte, der den höheren Vermögenszuwachs erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte davon ausgleichen. Hat der Ehemann z. B. 10.000,00 € im Verlauf der Ehe dazuerwirtschaftet, die Ehefrau lediglich 5.000,00 €, so muss der Ehemann zum Ausgleich € 2.500,00 an die Ehefrau auszahlen.