Werde ich automatisch geschieden, wenn ich drei Jahre getrennt lebe?
Vor Ablauf eines Trennungsjahres kann eine Ehe nur in Ausnahmefällen geschieden werden. Leben Eheleute ein Jahr getrennt, so müssen beide Eheleute die Scheidung wollen, damit das Gericht die Zerrüttung vermutet und der Scheidungsantrag nicht weiter begründet werden muss. Nach drei Jahren Getrenntleben vermutet das Gericht auch gegen den Willen des anderen Ehegatten, dass die Ehe zerrüttet ist. Dennoch ist selbstverständlich ein förmliches Scheidungsverfahren erforderlich.
Geht eine Scheidung auch ohne Anwalt und Gericht?
In Deutschland kann eine Ehe nur durch ein Gericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt eingereicht werden. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt also immer einen Anwalt. Selbstverständlich können sich die Scheidungswilligen auch außergerichtlich über die Dinge, die im Zusammenhang mit der Trennung zu regeln sind, einigen. Insbesondere die Vermögensauseinandersetzung wird nicht zwingend im Scheidungsverfahren geklärt, sondern nur wenn eine Ehegatte dies beantragt.
Welchen Einfluss haben Trennung und Scheidung auf die elterliche Sorge?
Trennung und Scheidung an sich ändern nichts daran, dass beide Eltern weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann aber die Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Eine gerichtliche Regelung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich beantragt wird. Entscheidungsmaßstab ist hier allein das Wohl des Kindes.