In einer Betreuungsverfügung legt man fest, wer als Betreuer bestellt werden soll oder wer gerade nicht als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Betreuungsverfügung nimmt man also Einfluss auf die Auswahl des gerichtlichen Betreuers. Der Betreuer hat die Stellung eines rechtlichen Vertreters. Deswegen greift das Gericht meist auf Familienangehörige zurück, weil diese den Betreuten in der Regel gut kennen und seine Interessen daher gut vertreten können.
Hat man einen Familiengehörigen, dem man besonders vertraut, oder hat man einen Familienangehörigen, dem man gar nicht vertraut, so ist eine Betreuungsverfügung anzuraten.
Der Betreuer ist als Vertreter eine besondere Vertrauensperson, deswegen soll das Betreuungsgericht den Festlegungen in einer Betreuungsverfügung Folge leisten.