Was ist Zugewinnausgleich?
Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wird der gesetzliche Güterstand beendet, z. B. bei der Ehescheidung, sieht das Gesetz vor, dass der Zugewinn ausgeglichen wird. Dabei errechnet man zunächst für jeden Ehegatten, um welchen Betrag sich sein Vermögen am Ende der Ehe im Vergleich zum Vermögen am Anfang der Ehe vermehrt hat. Schenkungen und Erbschaften haben die Eheleute nicht gemeinsam erwirtschaftet, sie werden daher zum Anfangsvermögen dazugerechnet.
Der Ehegatte, der den höheren Vermögenszuwachs erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte davon ausgleichen. Hat der Ehemann z. B. 100.000,00 € im Verlauf der Ehe dazuerwirtschaftet, die Ehefrau lediglich 50.000,00 €, so muss der Ehemann zum Ausgleich € 25.000,00 an die Ehefrau auszahlen.