Antworten auf häufige Fragen zum Unterhalt für Kinder und Ehegatten
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Wie viel Unterhalt für das Kind/die Kinder zu bezahlen ist, hängt davon ab, ob sich die Eltern für ein sogenanntes Residenzmodell oder für ein Wechselmodell entscheiden.
Beim Residenzmodell, das nach deutschem Recht derzeit der Regelfall ist, hat ein Kind bei einem Elternteil seinen Lebensmittelpunkt und mit dem anderen Elternteil Umgang, zum Beispiel 14-tägig am Wochenende. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seine Unterhaltsleistung durch die Betreuung des minderjährigen Kindes, das Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Streiten die Eltern um den Unterhalt, ist gesetzlich geregelt, dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes gegen den anderen Elternteil gerichtlich durchsetzen kann.
Auf diesen Regelfall ist die Düsseldorfer Tabelle zugeschnitten. Die aktuellen Zahlbeträge und die Thüringer Leitlinien sowie die Süddeutschen Leitlinien, die in Bayern gelten, finden Sie hier.
Aktuell ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der das Unterhaltsrecht reformiert. Wann die Reform abgschlossen sein wird, ist noch nicht genau absehbar.
Was ist mit Ehegattenunterhalt, wenn Kinder vorhanden sind?
Kindesunterhalt ist vorrangig. Erst wenn der Unterhalt der Kinder sichergestellt ist, kommen andere Unterhaltsberechtigte –verheiratet oder nicht verheiratet- zum Zug.
Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?
Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen dem Getrenntlebensunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt. Er ist Auswirkung der ehelichen Verantwortung.
Beim Getrenntlebensunterhalt wird berücksichtigt, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte nach der Trennung in der Regel Zeit zur Neuorientierung braucht.
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, der aber durchbrochen wird, z. B. bei Kinderbetreuung, wegen Alter, Krankheit oder langer Ehe.
Grundsätze der Berechnung finden Sie für Thüringen hier in den Thüringer Leitlinien und für Bayern hier in den Süddeutschen Leitlinien.
Hier ist immer eine individuelle Berechnung erforderlich.
Wenn Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen wünschen, melden Sie sich gerne für einen persönlichen Beratungstermin.