Monika Schneider-Hölzlein
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Düsseldorfer Tabelle 2026

Hier die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2026:











Quelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf

Die bereits 2024 erhöhten Selbstbehaltssätze sind gleich geblieben. Hier die wichtigsten Selbstbehaltssätze:
- gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für    Nichterwerbstätige
- gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 €
- gegenüber Ehegatten: 1.600 € für Erwerbstätige, in Thüringen auch für Nichterwerbstätige

Für Thüringen gelten nach der Tabelle 2026 die gleichen Zahlbeträge, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind, jedoch sind die Richtlinien des Thüringer Oberlandesgerichts zu beachten.
Die Thüringer Tabelle 2026 finden Sie hier.

Für Bayern gelten die gleichen Zahlbeträge, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind, jedoch sind die Süddeutschen Leitlinien zu beachten. Die Süddeutschen Leitlinien 2026, die in Bayern gelten, finden Sie hier.